Wer muss die Fortbildung zahlen?
Hat man sich in einem Unternehmen erst mal eingearbeitet will man natürlich auch andere Ziele erreichen. Dann kommt die nahende Rettung! Der Arbeitgeber bietet eine Weiterbildungsmöglichkeit an. Doch vorsichtig! Manche Arbeitgeber versuchen ihre Mitarbeiter in eine Falle zu locken in die man nicht hinein treten sollte. In den vergangenen Jahren gab es wieder und wieder Fälle in denen Mitarbeiter dieses Angebot offeriert wurde. Doch nur unter der Bedingung dass er sich an den Kosten für das Weiterbildungsprogramm beteiligt und dann nach der Weiterbildung das Unternehmen verlässt.
Arbeitsrechtlich gesehen ist das jedoch nicht gestattet. Bietet der Arbeitgeber Weiterbildungsmöglichkeiten an, ist er dazu verpflichtet die Kosten für diese zusätzliche Ausbildung zu tragen. Und nicht nur das. Auch das Gehalt muss weiterhin gezahlt werden und auch die Kosten für Unterbringung oder sonstige anfallenden Gelder müssen vom Unternehmen getragen werden.
Erlaubt ist dass der Arbeitgeber eine Rückzahlung für die Weiterbildung fordert, wenn der Arbeitnehmer sich danach für ein anderes Unternehmen entscheiden will. Hier für gibt es jedoch Einzelvertragliche Regelungen in welchen der Mitarbeiter erklärt dass dass er falls er vor Ablauf einer bestimmten Frist das Unternehmen verlassen will die Kosten für die Ausbildung selbst zu tragen hat.
Viele Arbeitnehmer haben diesen Fehler schon begangen und mussten erhebliche Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Vor allem jetzt nach der Abschaffung des Diploms und der Einführung der Bachelor und Master Abschlüsse tappen viele Universitätsabsolventen im Dunkeln. Viele können sich nicht für einen Weg entscheiden. Bekomme Ich einen Studienplatz? Wie hoch sind die Kosten für das Masterstudium? Soll ich erst einmal Berufserfahrung sammeln? Das sind alles Fragen die nicht so leicht zu beantworten sind in diesem Lebensabschnitt. Am besten ist es sich vor der Entscheidung über sämtliche Optionen zu informieren und nochmals bei Arbeitgeber nachzufragen.